Wochenblatt Briefing Ausgabe 27
Shownotes
In der neuen Ausgabe geht es um den Ärger um die Biberverordnung sowie Abmahnungen auf Social Media, den Buchweizenanbau und einen Rückblick auf den Deutschen Bauerntag in Freiburg.
Digitalabonennten können alle Beitrage hier in voller länge Hören oder Lesen. Kipppunkte und Freiburger Erklärung Gefahren für Betriebe auf Instagram und Tiktok Lohnt sich Buchweizen als Zweitfrucht? Biberverordnung außer Kraft
Fachbeiträge, Reportage und News: bw-wochenblatt.de
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00:00:04: Ausgewählte Beiträge, kompakt zusammengefasst für Feldstall, Hof und Familie.
00:00:11: Willkommen zu Ihrem Wochenblatt Briefing!
00:00:27: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat dem Eilantrag eines Naturschutzverbands stattgegeben und die im Januar beschlossene Biberschutzverordnung des Landes Baden-Württemberg vorläufig außer Vollzug gesetzt.
00:00:41: In Baden Württmberg leben schätzungsweise rund zwölftausend Fünfhundert Biber, die einerseits landwirtschaftliche Schäden verursachen andererseits aber nach EU Recht und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind.
00:00:55: Die Verordnung hatte Vergremungsmaßnahmen bis hin zur Beseitigung von Biberdämmen, der Zerstörung vom Biberbauen und das Fangen sowie Töten der Tiere vorgesehen.
00:01:05: Der Verwaltungsgerichtshof bemängelte die Verordnung seit zu unbestimmt ermögliche Eingriffe an vielen Orten ohne konkrete Einzelfallprüfung und lasse den Kreis der handelnden Personen offen.
00:01:16: –.
00:01:17: nun wird ein Hauptsacheverfahren
00:01:18: folgen.".
00:01:20: Weiter geht es mit dem Interview mit Bernard Bollkart über Kipppunkte in der Tierhaltung und die Freiburger Erklärung.
00:01:27: Bollkart, Präsident des badischen landwirtschaftlichen Hauptverbandes, zog nach dem Bauerntag in Freiburg eine insgesamt positive Bilanz und hob besonders die Veranstaltung Bauertreffen-Bauern sowie die Teilnahme zahlreicher politischer Vertreter hervor.
00:01:41: Darunter Landwirtschaftsministerin Marion Genckis und ihr Vorgänger Peter Hauck –.
00:01:46: Die Zukunft der Tierhaltung bezeichnete Bollkat als sehr ernst.
00:01:50: Er warnte davor, dass der Wegfall einzelner Höfe auch Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen gefährden, und den ganzen Regionen Kipppunkte auslösen könne.
00:02:00: Die Delegierten forderten vor allem wieder ermöglichte Investitionen und deutlich schnellere Genehmigungsverfahren mit Planungssicherheit innerhalb weniger Monate.
00:02:09: –.
00:02:09: Mit der Freiburger Erklärung setzten die Teilnehmenden ein Signal zur gemeinsamen Agrarpolitik auf EU-Ebene und verlangen den Erhalt eines eigenständigen Agrarhaushalts.
00:02:20: Bollkart lehnt eine Kappung der Direktzahlungen ab, und favorisiert stattdessen stärker ausgestattete Zahlungen für die ersten Hektar.
00:02:28: Weitere Forderungen betrafen Bürokratieabbau und die Einführung von Praxischecks für neue Regelungen.
00:02:35: Ein wichtiges Thema aus der Praxis lautet.
00:02:37: Lohnt sich Buchweizen als Zweitfrucht?
00:02:40: Im Rahmen des Projekts nachhaltige Proteinerzeugung, aus Kinoa und Buchweiden informierten sich am neunten Juni-Zwei-Tausendsechsundzwanzig rund dreißig Teilnehmende in einem Online-Seminar über Anbauchchancen beim Buchweidzen.
00:02:55: Vor dem Anbau muss die Vermarktung geklärt sein, denn die Verarbeitung in Deutschland ist noch begrenzt und Importe aus Südamerika und Osteuropa decken bis zu neunzig Prozent des Bedarfs.
00:03:06: Bei einem Ertrag von ein bis zwei Tonnen lässt sich laut Projekt einen Deckungsbeitrag von etwa fünfzig Cent bis sieben Euro erzielen bei einer Saatmenge von rund dreißig Kilogramm je Hektar und ohne weitere Arbeiten im Bestand.
00:03:20: Buchweizen eignet sich zudem für sogenannte rote Gebiete und fördert die Biodiversität.
00:03:26: Das Projekt empfiehlt die Bündelung regionaler Cluster- und Feldtage zur Verbreitung der Ergebnisse.
00:03:32: Zum Abschluss noch ein wichtiger Hinweis für Betriebe, die in sozialen Netzwerken aktiv sind.
00:03:38: Achtung vor Abmanungen auf Instagram und TikTok!
00:03:41: Landwirtschaftliche Betrieben werden zunehmend wegen der kommerziellen Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik-, Bilder- oder Videos in ihren Beiträgen abgemahnt.
00:03:51: Viele in den Plattformdatenbanken verfügbaren Materialien sind nämlich nur für private Nutzungen lizenzfrei.
00:03:58: Die GEMA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Instagram-Musikbibliothek zwar für Privatpersonen bedenkenlos nutzbar ist – nicht aber für unternehmerische Zwecke.
00:04:07: Für Plattformen wie LinkedIn und TikTok sind in der Regel Lizenzen von spezialisierten Anbietern nötig, wobei TikTok inzwischen eine eigene kommerzielle Musikbibiliothek anbietet.
00:04:19: Abmanende Kanzleien fordern häufig Unterlassungserklärungen sowie Schadensersatz und
00:04:24: Anwaltskosten."
00:04:26: wobei Summen von rund drei Tausend Fünfhundert Euro und mehr keine Seltenheit sind.
00:04:32: Wer betroffen ist, sollte Umfang und Höhe der Forderungen unbedingt von einer spezialisierten Kanzlei prüfen lassen.
00:04:39: Ansprechpartner für Rückfragen sind Katja Kublich beim Landesbauernverband sowie Ottmar König bei dem badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband.
00:04:48: Das war das wöchentliche Audiobriefing des baden-württembergischen landwirtschaftlichen Wochenplatz.
00:04:54: Wir freuen uns, Sie nächste Woche wieder begrüßen zu
00:05:12: dürfen!
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