Wochenblatt Briefing Ausgabe 34
Shownotes
Das Gras soll wieder grün werden? Grünlandpflege nach der Dürre, Öko- und FAKT-Maßnahmen aufgrund der Futterknappheit und wie die Bodenfruchtbarkeit mit Tierhaltung verbessert werden kann.
Digitalabonennten können alle Beitrage hier in voller länge Hören oder Lesen: Grünlandpflege nach der Dürre Aufwuchs darf teilweise genutzt werden Die Bodenfruchtbarkeit gemeinsam verbessern
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00:00:04: Ausgewählte Beiträge kompakt zusammengefasst für Feld, Stall, Hof und Familie.
00:00:11: Willkommen zu Ihrem Wochenblatt-Breathing!
00:00:20: Vorgelesen von einer künstlichen Stimme.
00:00:23: Unser erstes Thema dreht sich um die Herbstnachsaat als Maßnahme zur Grünlandpflege nach der Dürre.
00:00:29: Die geringe Niederschläge und hohe Sommerhitze haben besonders auf Grundwasserferden Standorten zu erheblichen Einbußen im Grün Land geführt Mancherorts bereits beim zweiten Aufwuchs oder sogar zu dessen Vollständigem ausbleiben.
00:00:44: Entstandene Lücken sollten möglichst noch im Sommer, spätestens aber im Herbst durch Nachsatz geschlossen werden – denn wer zu lange wartet riskiert ein schnelles Einwandern von Unkräutern und Ungräsern.
00:00:56: Bei anhaltender Trockenheit ist es allerdings ratsam zunächst abzuwarten bis die Narbe nach Niederschlägen wieder vital ist.
00:01:04: Die Wahl des richtigen Saatzeitpunkts hängt vom Standort ab.
00:01:07: Für wintergeschädigte oder sommertrockne Lagen empfiehlt sich eine Frühjahrssaat, in Mittelgebirgsregionen eher nach der ersten- oder zweiten Nutzung.
00:01:15: Nach Sommerdürre spricht vieles für die Nachsaat im Spätsommer oder Herbst, weil Tau und moderate Tagestemperaturen unter twenty-fünf Grad die Keimungen begünstigen.
00:01:25: In Mittelgebergen sind Nachsaten noch bis Mitte oder Ende September möglich – in Niederungen teilweise bis Anfang oder Mitte Oktober.
00:01:34: Wichtig ist, dass die nachgesählten Gräser vor dem Winter das sogenannte Dreiblatt-Stadium erreichen.
00:01:40: Da späte Saaten das Auswinterungsrisiko deutlich erhöhen.
00:01:44: Als Entscheidungshilfe gilt bei einem Lücken oder Unkrautanteil von mehr als zwanzig Prozent ist eine Nachsaat mit zwanzich bis fünfundzwanzig Kilogramm je Hektar erforderlich – bei weniger als zwantig Prozent reicht eine Übersaat mit fünf bis zehn Kilogrammi je hektar.
00:02:00: Eine vollständige Neu-Ansaat kommt erst bei deutlich über fünfzig Prozent Lücken oder Unkrautanteile in Betracht bzw.
00:02:07: bei mehr als siebzig Prozent minderwertiger Arten nach selektiver Bekämpfung.
00:02:12: Weiter geht es mit einem wichtigen Thema für tierhaltende Betriebe Ökoregelungen und Faktmaßnahmen, bei denen der Aufwuchs nun teilweise genutzt werden darf.
00:02:22: Das Ministerium für ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat hat als Reaktion auf die flächendeckende Futternot mehrere Entlastungsmaßnahmen beschlossen.
00:02:32: Stillgelegte Flächen können bis zur Änderung des Antrags – die bis zum dreißigsten September möglich ist – wieder in Produktion genommen werden.
00:02:40: Flächen der Ökoregelung Ia dürfen ab dem ersten September mit Schafen und Ziegen beweidet werden.
00:02:47: Bei Öko-Regelungen ID ist ab dem Ersten September zusätzlich zur Beweidung auch eine Schnittnutzung zulässig, eine Nutzung zu Futterzwecken erfordert nach Bundesrecht die Abmeldung der betreffenden Ökoregelungen bis spätestens dreißigsten
00:03:02: September.".
00:03:03: Wer Flächen als Faktmaßnahme mit Begrünungsmischungen gemeldet hat, kann diese ebenfalls bis zum dreißigsten September abmelden und stattdessen Futtermischungen aussehen.
00:03:13: Die Abmeldung erfolgt durch Entfernen des entsprechenden Factcoats in der Antragsplattform Fiona unter neute elektronische Antragstellung.
00:03:21: Für diese Flächen entfallen dann im Jahr für die betreffende Faktmaßnahme.
00:03:28: Wird durch die Abmeldung der Verpflichtungsumfang unterschritten, wird auf eine Rückforderung früherer Zahlungen verzichtet – sofern zusätzlich ein Fall höherer Gewalt innerhalb von fünfzehn Werktagen angezeigt wird.
00:03:39: Für Futtermittelhilfen sind im Haushaltsjahr bis zu fünf Millionen Euro
00:03:45: vorgesehen.".
00:03:46: Beihilfefähig sind notwendige Zugkäufe von Grundfutter, einschließlich Transportkosten begrenzt auf den durch die Dürre ermittelten Ertragsverlust.
00:03:55: Voraussetzung ist ein dürrebedingter Ertragesverluste von mehr als dreißig Prozent.
00:04:00: Zum Abschluss berichten wir über ein Projekt zum Thema Kooperation zur gemeinsamen Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit.
00:04:08: Das Forschungsprojekt Korinth unter Leitung von Dr.
00:04:11: Juliane Wintermantel dokumentiert, wie Kooperation zwischen Ackerbau und Milchviehbetrieben regenerative Praktiken und geschlossene Nährstoffkreisläufe fördern können.
00:04:24: Vorgestellt werden dabei vier Betriebe auf der Bar- und im Bodensee vor Land.
00:04:29: Eines der Beispiele ist der Antoni Hof Nahbad Dürheim wo Christoph Drückten auf Amkuraufzucht setzt, anstatt Kälber abzugeben.
00:04:37: Jährlich rund vierzig Kälbern werden von etwa dreizehn Amkühnen für rund neun Monate begleitet.
00:04:43: Weibliche Tiere erreichen ohne Kraftfutter und mit saisonaler Abkalbung im Alter von vierundzwanzig Monaten das Erstkalbealter.
00:04:51: Ochsen werden gemästet und direkt am Hof vermarktet.
00:04:55: Das System ermöglicht die Beweidung hofferner Flächen, reduziert den Arbeitsaufwand erheblich da die tägliche Kälbertränke weitgehend entfällt und hält alle Tiere vollständig im Betrieb.
00:05:07: Entscheidender Partner ist ein benachbarter Bio-Ackerbaubetrieb, der hochwertiges Klegras als Winterfutter liefert – und im Gegenzug Mist-, Gülle sowie die Bewirtschaftung der Ackerflächen im Rahmen seiner Fruchtfolge übernimmt.
00:05:22: Durch diese Arbeitsteilungen bleiben Nährstoffen im System, die Bodenfruchtbarkeit wird verbessert und beide Betriebe können sich auf ihre jeweiligen Stärken konzentrieren.
00:05:32: Das war das wöchentliche Audiobriefing des baden-württembergischen landwirtschaftlichen Wochenblatz, wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Woche – und freuen uns Sie beim nächsten Mal wieder begrüßen zu dürfen!
00:05:58: Ja!
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